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VGH Bayern, 02.02.2022 - 10 ZB 21.3030 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 4, 124a Abs. 4 S. 4; AufenthG § 53 Abs. 1 und 3; GG Art. 6
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen Verfahren (Ausweisung) - rewis.io
Ausweisung, Gefahrenprognose, Interessenabwägung, Verlobung
Verfahrensgang
- VG München, 28.10.2021 - M 24 K 21.130
- VGH Bayern, 02.02.2022 - 10 ZB 21.3030
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 ZB 21.251
Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten
Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2022 - 10 ZB 21.3030
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa zuletzt BayVGH, B.v. 1.3.2021 - 10 ZB 21.251 - juris Rn. 4) zu Recht entscheidend darauf abgestellt, dass bei Straftaten, die wie beim Kläger ihre Ursache in einer Suchterkrankung haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange eine entsprechende Therapie nicht (vollständig) abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat. - BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2022 - 10 ZB 21.3030
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2022 - 10 ZB 21.3030
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2022 - 10 ZB 21.3030
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 ZB 22.852
Rechtmäßige Ausweisung nach Verurteilung wegen schwerwiegender …
Denn der Kläger stehe aufgrund der offenen Bewährung (Bewährungszeit 3 Jahre ab Juni 2021) und des laufenden Ausweisungsverfahrens unter einem hohen Legalbewährungsdruck und habe sich noch nicht hinreichend in Freiheit bewähren können (m.V.a. BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3).Festzuhalten sei zunächst, dass der vorliegende Sachverhalt insoweit deutlich anders liege als die der zitierten Entscheidung sowie der ebenfalls zitierten Entscheidung des BayVGH vom 2. Februar 2022 (Az.: 10 ZB 21.3030).
- VGH Bayern, 27.09.2022 - 10 B 22.263
Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechs auf Einreise und …
Jedenfalls solange der Kläger diese Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, indem er sich insbesondere außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3;… B.v. 1.3.2021 - 10 ZB 21.251 - juris Rn. 4;… B.v. 18.3.2022 - 10 CS 21.1570 - juris Rn. 9) von einem Wegfall der erheblichen Wiederholungsgefahr weiterer schwerer Gewaltstraftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss nicht ausgegangen werden. - VGH Bayern, 27.10.2022 - 19 ZB 22.1969
Ausweisung, Irak, Betäubungsmittelabhängigkeit, Drogenhandel, Geplante …
Bei Straftaten, die ihre Ursache in einer Suchterkrankung haben, kann von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht (vollständig) erfolgreich abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris;… B.v. 3.9.2021 - 19 ZB 21.1771 - juris Rn. 21; ebenso auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.6.2020 - OVG 11 N 55-19 - juris Rn.16-18).
- VGH Bayern, 12.07.2023 - 10 C 23.1117
Anordnung eines zehnjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbots und Feststellung …
In solchen Fällen kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3;… B.v. 1.3.2021 - 10 ZB 21.251 - juris Rn. 4) von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht (vollständig) abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat. - VGH Bayern, 18.03.2022 - 10 CS 21.1570
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Denn solange der Antragsteller eine derartige Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, indem er sich insbesondere außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3;… B.v. 1.3.2021 - 10 ZB 21.251 - juris Rn. 4) von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden. - VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021
Verlust des Rechts eines Unionsbürgers (Polen) auf Einreise und Aufenthalt
Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3;… B.v. 1.3.2021 - 10 ZB 21.251 - juris Rn. 4) von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Kläger eine notwendige Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, indem er sich insbesondere außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat. - VG München, 23.11.2022 - M 9 K 20.1929
Ausweisung eines "faktischen Inländers"
Solange der Kläger über keine erfolgreich abgeschlossene Therapie verfügt und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende nicht glaubhaft gemacht hat (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3;… B.v. 29.3.2022 - 20 ZB 21.1021 Rn. 10), ist unter Berücksichtigung der vorliegenden Gesamtumstände nach wie vor von einer beachtlich wahrscheinlichen Wiederholungsgefahr auszugehen. - VGH Bayern, 03.08.2023 - 10 ZB 23.835
Rechtmäßige Ausweisung wegen wiederholter Drogendelikte
Dabei steht insbesondere die Erwägung, dass bei Straftaten, die, wie im Falle des Klägers, ihre Ursache in einer Suchterkrankung haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange eine entsprechende Therapie nicht (vollständig) abgeschlossen ist und sich die betreffende Person nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 11.03.2022 - 10 ZB 22.366
Gefahrenprognose nach Abschluss einer stationären Suchtentwöhnungstherapie
Im Übrigen ist auch nach Therapieende eine hinreichende Bewährung in Freiheit erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3), die mit dem gegenwärtig verstrichenen Zeitraum nach Auffassung des Senats nicht erreicht ist.